|
Eine Antwort auf eine Kleine Anfrage der
Bundestagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN an die Bundesregierung
brachte es an den Tag: Über die Hälfte der in Deutschland geduldeten
Ausländer bezieht Sozialleistungen.
Aufgrund der sogenannten Altfallregelung,
die für länger in Deutschland lebende Ausländer nur denen eine
dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zugesprochen hatte, die am Stichtag,
dem 28. Februar 2009, eine geregelte Erwerbstätigkeit nachgegangen
sind, bekommt nun jeder zweite Ausländer Gelder aus den Sozialkassen.
Dieser ausländische Personenkreis konnte zum Stichtag keine
Erwerbstätigkeit vorweisen und hat nach der bisher geltenden Regelung
bis zum Jahresende eine Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“. Damit diese
geduldeten Ausländer noch mehr Löcher in die Sozialkassen reißen,
sprechen sich die GRÜNEN, die Linkspartei, aber auch die CDU in
Nordrhein-Westfalen für eine Verlängerung der Frist aus.
Auch die Integrationsbeauftragte der
Bundesregierung, Maria Böhmer (CDU), sprach sich dafür aus, daß wegen
der „schwierigen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt auf Grund der
Wirtschaftskrise eine angemessene humanitäre Lösung gefunden werden
müsse“.
Wieso die Lösung aber nicht Abschiebung
heißen kann, erschließt sich anhand der vorgelegten Zahlen der
Bundesregierung überhaupt nicht. So hatten bis zum 30. Juni 35.128
Personen einen Antrag auf eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis
gestellt. Allerdings konnten lediglich 6.901 die Kriterien erfüllen.
„Von einigen Ländern ist mitgeteilt worden, daß die häufigsten
Ablehnungsgründe die Täuschung über die Identität, begangene
Straftaten, die Nichterfüllung der zeitlichen Voraussetzungen
(Stichtagsregelung) sowie die Nichterfüllung der Paßpflicht waren“,
heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Also alles überwiegend
Gründe, die zu einer sofortigen Abschiebung führen müßten.
Darüber hinaus kann man vermuten, daß ein
Großteil der „Ausländer auf Probe“ auch zum Jahresende nicht das
Kriterium des Nachweisens einer geregelten Arbeit nicht erfüllen kann.
Eine Stichprobenuntersuchung einzelner Bundesländer ergab, daß von
3.774 Befragten lediglich 1.636 keine Sozialhilfeleistungen bezog, was
einer Quote von 43 Prozent entspricht. Da sich die strukturschwachen
Bundesländer Berlin und Bremen nicht an der Schätzung beteiligten,
dürfte der tatsächliche Wert eher noch ungünstiger ausfallen.
Anstatt sich also darüber Sorgen zu
machen, wie man diesen Ausländern über Jahresende hinaus den Aufenthalt
in Deutschland ermöglichen kann, sollte man lieber über
Abschiebungsmaßnahmen nachdenken. Es ist nicht hinnehmbar, daß ein
ausländischer Personenkreis überdurchschnittlich hoch die Sozialkassen
belastet, obwohl er nie in diese eingezahlt hat.
|